Die Firma Ing. Eduard Pölzl mit Firmensitz in 2104 Spillern Quellengasse 9, verkauft und liefert ausschließlich nur zu nachstehenden Bedingungen.
Anerkennung der Liefer- und Zahlungsbedingungen:Die Liefer- und Zahlungsbedingungen werden auch durch die erstmalige Annahme unserer Auftragsbestätigung anerkannt. Ein solches Anerkenntnis gilt auch für sämtliche folgenden Geschäftsfälle. Nebenabreden oder Abänderungen der Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur für den Geschäftsfall, für den sie vereinbart wurden, und nur soweit, als sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Lieferbedingungen
1) Auftragsbestätigung:
Für den Umfang unserer Lieferungen und für allfällige Nebenabreden oder abweichende Bedingungen ist nur unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Lieferung der Ware erfolgt in der üblichen Ausführung und Beschaffenheit. Konstruktionsänderungen sind ausdrücklich vorbehalten.
2) Lieferzeit:
Unsere Lieferzeiten sind unverbindlich und können daher höchstens als annähernde Termine angesehen werden. Sollten wir, gleichgültig aus welchen Gründen, nicht oder nur verspätet liefern, oder sonstige Aufträge nicht oder nur verspätet nachkommen können, oder sollte dies uns nicht zumutbar sein, kann der Besteller keinerlei Ansprüche, insbesonders keine Schadenersatzansprüche ableiten. Bei Nachfristsetzung hat der Besteller immer eine solche von mindestens einem Monat zu gewähren. Bei Waren, die im Bestelljahr erstmalig in Serie produziert worden sind, verlängert sich die Mindestnachfrist auf zwei Monate.
3) Rahmenaufträge:
Für den Abruf der Ware innerhalb eines Rahmenauftrages räumen wir, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, eine Frist von sechs Monaten ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung ein. Ist die Abnahmefrist abgelaufen, so sind wir wahlweise berechtigt, entweder die Ware zu liefern und in Rechnung zu stellen, oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4) Versand, Gefahrenübergang:
Die Lieferungen erfolgen von unserem Lager. Jede Gefahr geht auf den Besteller, wenn die Ware das Lager verlässt, und zwar auch dann, wenn frachtfrei Lieferung oder beliebige Versandart vereinbart worden sind.
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet und, wenn nicht anders vereinbart, nicht zurückgenommen. Mehrkosten, die durch eine vom Käufer bestimmte Versandart entstehen, gehen zu dessen Lasten.
5) Kleinsendungen:
Bei Bestellungen von einem Wert unter EUR 100.- exkl. MWSt. wird ein Mindermengenzuschlag von EURO 5.- eingehoben.
Zahlungsbedingungen
6) Preise, Zahlungsbedingungen:
Maßgeblich sind immer die zum Bestellzeitpunkt gültigen Preise. Mit Aktualisierung verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit.
Die vereinbarten Preise gelten ab Lager zuzüglich Verpackung und Fracht exkl. MWSt. innerhalb Österreich.
Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen ab Fakturierungsdatum, gewähren wir zwei Prozent Skonto; ansonst sind sämtliche Rechnungen, soweit nicht eine andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurde, innerhalb 30 Tagen ab Fakturierungsdatum, ohne jeden Abzug zu bezahlen.
Erstgeschäfte werden ausnahmslos nur gegen Vorauskasse abgewickelt.
Sofern diese Bedingungen nicht eingehalten werden, wird der gesamte offene Saldo zur Zahlung fällig. Außerdem sind wir in diesem Fall von allenfalls bestehenden Lieferverpflichtungen befreit und brauchen auch keinen Skonto mehr gewähren. Zahlungen werden ohne Rücksicht auf ihre Widmung immer auf die älteste Schuld angerechnet. Die Verrechnung gilt als ausdrücklich vereinbart. Der Käufer verzichtet auch auf einen Widerspruch gegen diese Verrechnung. Bei Zahlungssäumnis verrechnen wir ab dem Fakturendatum jene Zinsen und Kosten, welche uns selbst für offene Bankkredite erwachsen, mindestens jedoch neun Prozent als hiermit vereinbarte Verzugszinsen.
Sollte ein Kunde die Einleitung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Insolvenzverfahrens anstreben, sind sämtliche Rechnungen ohne Rücksicht auf das eingeräumte Ziel fällig und die in den Rechnungen abgezogenen Rabatte und Nachlässe ungültig. In diesen Fällen werden die Bruttopreise verrechnet.
7) Gewährleistung:
Die Gewährleistung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Mängelrügen können nur sofort nach Empfang der Ware durch Vermerk auf dem Lieferschein per FAX, oder auf dem Postweg innerhalb 3 Tage (Datum des Poststempels) erhoben werden. Ist eine Mängelrüge berechtigt, so leisten wir nach Rückgabe der reklamierten Teile kostenlos Ersatz. Rücksendungen gehen zu Lasten des Kunden und sind an die Adresse des Absenders zu richten.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; insbesondere sind Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung von Gegenansprüchen unzulässig.
8) Eigentumsvorbehalt:
Bis zur Erfüllung sämtlicher uns zustehender Ansprüche auch an Zinsen, Spesen und Kosten, bleibt uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorbehalten. Unser Eigentumsvorbehalt erlischt demnach erst dann, wenn der Käufer alle von uns bezogenen Waren einschließlich allfälliger Zinsen, Spesen und Kosten an uns bezahlt hat.
Ebenso sind Miteigentumsrechte bei Vermischung und Verarbeitung an uns abzutreten.
9) Reparaturen:
Für Reparaturabwicklungen gelten gesonderte Bedingungen
10) Allgemeine Bedingungen:
Für unseren Geschäftsverkehr mit inländischen und ausländischen Geschäftspartnern ist immer österreichisches Recht anzuwenden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Korneuburg.
Unser Schweigen gilt grundsätzlich als Ablehnung. Jede Änderung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine andere Vorschrift vereinbaren, die der unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Spillern, 2005 Ing. Eduard Pölzl